Warum es geht
Mangelhafter Schallschutz ist kein Planungsfehler, er ist eine spätere Beschwerde.
Mangelhafter Schallschutz zeigt sich erst nach dem Einzug, als Beschwerde, nicht als Planungsfehler, der sich vorab hätte korrigieren lassen. Nachträgliche Korrekturen an Bauteilen sind aufwendig und selten vollständig wirksam, weil tragende Strukturen und Deckenaufbauten meist nicht mehr verändert werden können.
Gerade bei Umnutzungen und Nachverdichtung in bestehenden Quartieren wird der Nachweis zunehmend genau geprüft, weil Nachbarschaftskonflikte dort besonders häufig entstehen.