Ab 21. Juli 2026 gelten neue Konditionen für die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden. Wer eine Sanierung antragsreif hat, sollte jetzt prüfen, ob die alten oder die neuen Bedingungen noch gelten.
Anlass
Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2026 die Eckpunkte der BEG-Neufassung veröffentlicht. Die KfW hat daraufhin die Förderung für Heizungstechnik sowie für die systemische energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden angepasst, abgestimmt mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Die neuen Bedingungen gelten ab dem 21. Juli 2026. Eine Umstellungsphase überbrückt die Zeit, in der keine neuen gebäudebezogenen Zusagen mehr erteilt werden, bis die neuen Bedingungen greifen.
Worum es im Kern geht
Für Bestandshalter mit Nichtwohngebäuden ändert sich Folgendes:
- Die Tilgungszuschüsse sinken pauschal um 10 Prozentpunkte, unabhängig von der erreichten Effizienzgebäude-Stufe.
- Der zusätzliche Bonus von 5 Prozentpunkten für die Erneuerbare-Energien-Klasse entfällt.
- Ein neuer Bonus für serielles Sanieren von Nichtwohngebäuden kommt erst im zweiten Halbjahr 2026.
- Der Emissionsminderungszuschlag entfällt zum 1. Juli 2026, der Wärmepumpenbonus wird frühestens im ersten Quartal 2027 aufgerufen.
- Der Höchstbetrag bleibt unverändert bei 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, gedeckelt bei 10 Millionen Euro pro Vorhaben.
- Bereits erteilte KfW-Zusagen behalten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel dafür sind reserviert.
Was das für Ihre Entscheidung konkret bedeutet
- Bestätigungsstatus vor Antragstellung klären: liegt bereits eine gültige Bestätigung vor, oder wurde sie nur vor dem Stichtag erstellt, aber noch nicht eingereicht.
- Wirtschaftlichkeit für 2025 noch mit den alten, höheren Sätzen rechnen, nicht mit den reduzierten Sätzen ab 2026.
- Für seriell zu sanierende Portfolios den Zeitpunkt der Antragstellung auf frühestens Ende September 2026 legen, wenn der neue Bonus verfügbar wird.
- Mit einem Energieeffizienz-Experten klären, ob das Gebäude als Worst Performing Building gilt. Das ist der wirtschaftlich entscheidende Hebel im reduzierten Fördersystem.