Worum es geht und warum es früh entscheidet
Ein Gebäude kann jede Norm erfüllen und trotzdem unangenehm sein.
Normen beschreiben Mindestwerte, keine Aufenthaltsqualität. Beschwerden über Zugluft, Blendung oder stickige Luft entstehen an Stellen, die in der Auslegung unauffällig bleiben.
Für Arbeitgeber ist das eine Frage von Konzentration, Krankenstand und Flächenattraktivität. Für Vermieter ist das eine Frage von Qualität, Zukunftsfähigkeit und Flächenattraktivität. Eine Bewertung aus Nutzersicht macht diese Stellen sichtbar, im Entwurf ebenso wie im Bestand.