Warum es geht
Die eigene Anlage kann zum eigenen Genehmigungsrisiko werden.
Nicht nur der Schutz vor Lärm von außen zählt, auch der Lärm, den eine Anlage oder Nutzung selbst erzeugt, unterliegt Grenzwerten, die im Genehmigungsverfahren z.B. nach TA-Lärm geprüft werden. Wird das übersehen, drohen Auflagen im Nachhinein oder Nachbarschaftskonflikte nach Inbetriebnahme, wenn Anwohner sich beschweren und der Betrieb nachgerüstet werden muss.
Bei Logistik- und Gewerbeimmobilien mit Nachtbetrieb ist dieser Nachweis oft der Punkt, an dem sich eine Genehmigung verzögert.