Kommunale Wärmeplanung – das müssen Städte und Kommunen wissen.

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein elementarer Bestandteil auf dem Weg zur Erreichung der Klimaziele auf Bundes-, Landes und der Kommunalebene. Wie kann das gelingen? Die LIST Gruppe gibt einen umfassenden Überblick darüber, was im Rahmen der Wärmeplanung heute und in Zukunft relevant ist, welche gesetzlichen Regelungen es gibt und wie alle Beteiligten von der Kommunalen Wärmeplanung profitieren können.

Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein Planungswerkzeug, das die Grundlage zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung bildet. Sie legt den Grundstein für die Umstellung der Erzeugung von Heiz- und Prozesswärme sowie Warmwasser aus fossilen Energien hin zur Bereitstellung von aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme. Ziel ist es, im beplanten Gebiet die nachhaltigste und kosteneffizienteste vor allem aber klimaneutrale Wärmeversorgung auszuarbeiten.

Dafür soll die Nutzung erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme zur Wärmeversorgung innerhalb eines klaren Zeitplans deutlich gesteigert werden: Bei ab dem Jahr 2024 neu erschlossenen Wärmenetzen soll der Anteil bei mindestens 65 % liegen. Für bestehende Wärmenetze gibt es einen dreistufigen Plan. Bis 2030 müssen 30 %, bis 2040 80 % der Versorgung durch erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme abgedeckt sein. Ab 2045 muss das Wärmenetz dann ohne den Einsatz fossiler Energien betrieben werden. Dabei sind die Ziele mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) harmonisiert.

Benötigt werden dafür sogenannte Wärmepläne, die einen umfassenden Überblick und Einblick über die Wärmeversorgung in den betrachteten Gebieten liefern. Die Pläne geben zum Beispiel Auskunft darüber, in welchen Straßen eine Versorgung über Fernwärme, mit Biomasse oder durch ein Wasserstoffnetz zur Verfügung steht oder in Zukunft realisierbar ist. Eine funktionierende Wärmeplanung berücksichtigt dabei neben kommunalen Liegenschaften auch private Wohngebäude und gewerblich genutzte Gebäude. Deshalb ist der Austausch zwischen allen Beteiligten im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung von hoher Bedeutung.

Kommunale Wärmepläne

  • sind die Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse der Wärmeplanung (u.a. Bestands- und Potenzialanalyse) und deren Dokumentation zum Zeitpunkt der Fertigstellung.
  • werden durch das nach Maßgabe des Landesrechts zuständige Gremium oder die zuständige Stelle beschlossen und anschließend im Internet veröffentlicht.
  • erfordern eine enge Zusammenarbeit verschiedener Akteur:innen, darunter Kommunalverwaltungen, Energieversorger, Netzbetreiber, Planer:innen, Schornsteinfeger:innen und Bürger:innen. Die Bürgerbeteiligung ist dabei besonders wichtig, um lokale Bedürfnisse und Anliegen zu berücksichtigen und Akzeptanz für die geplanten Maßnahmen zu schaffen.

Mit der Erstellung von Wärmeplänen soll eine kosteneffiziente, nachhaltige, sparsame, bezahlbare und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 realisiert werden.

Neben dem Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien wird auch die deutliche Reduzierung des Energiebedarfs von Gebäuden ein wichtiger Baustein für die Wärmewende sein. Dabei gilt: Die beste Energie ist die, die wir gar nicht erst verbrauchen. Der Energieverbrauch von Bestandsgebäuden kann durch die Ausarbeitung effizienter und wirtschaftlich sinnvoller Sanierungsmaßnahmen signifikant reduziert werden. In Neubauten können diese Potenziale bereits in der Planungsphase und durch die Auswahl der richtigen Baumaterialien und technischen Gebäudeausrüstung ausgeschöpft werden.

Im Fokus: Heizungsanlagen richtig dimensionieren

Die Expert:innen von LIST Eco legen den Fokus in darauf, den tatsächlichen Energiebedarf des Gebäudes genau zu berechnen. Ziel ist es, den Energiebedarf zu erfüllen, aber nicht überzuerfüllen. Eine Überdimensionierung der Heiz- und Kühlanlagen erhöht den Druck auf die Wärmeversorgung und damit auch auf die Umsetzung der Wärmepläne.

Die Wärmeversorgung macht in Deutschland mehr als die Hälfte des Endenergieverbrauchs und etwa 40 % der Treibhausgas-Emissionen aus. Mit der Umstellung auf eine vollständige Versorgung aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme kann also ein wesentlicher Beitrag zum Erreichen der Klimaziele geleistet werden.

Aktuell werden laut des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen allerdings noch 80 % des Energiebedarfs für die Wärmeversorgung aus fossilen Brennstoffen wie Gas oder Öl gedeckt. Die Umstellung auf erneuerbare Energien soll nicht nur ein wichtiger Schritt zur Klimaneutralität sein, sondern auch die bestehende Abhängigkeit von fossilen energetischen Ressourcen reduzieren.

Das Bundeskabinett hat dem deutschen Bundestag im August 2023 das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ vorgelegt. Es ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten und inhaltlich mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verknüpft. Das Wärmeplanungsgesetz legt fest, zu welchem Zeitpunkt die Wärmenetze wie stark aus erneuerbaren Energien basieren müssen. Die Staffelung sieht vor, dass der Anteil bis 2030 bei 30 % und bis 2040 bei 80 % liegen muss. Bei ab März 2025 neu erschlossenen Wärmenetzen muss der Anteil bei 65 % liegen.

Der Bund gibt die Verantwortung für die Kommunale Wärmeplanung und die Transformation der Wärmenetze zunächst an die Länder weiter. Diese haben wiederum die Möglichkeit, die Verpflichtung zur Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung an ihre Kommunen zu übertragen. Organisatorisch ist diese Weitergabe der Verantwortung vor dem Hintergrund standortindividueller Voraussetzungen durchaus sinnvoll: Den Kommunen und Energieversorgern vor Ort liegen die notwendigen Informationen und das Wissen über die Gebiete vor, so dass diese die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung inhaltlich am besten umsetzen können.

Welche Kommune die Pläne zu welchem Zeitpunkt ausgearbeitet haben müssen, hängt von ihrer Größe ab. Das Gesetz sieht folgende Abstufungen vor:

> 100.000 Einwohner:innen

Die einwohnerstärksten Städte und Kommunen sind als erstes zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Das Gesetz sieht vor, dass die Wärmepläne bis zum 30. Juni 2026 umgesetzt sein müssen.

< 100.000 Einwohner:innen

Für Städte und Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohner:innen greift das Gesetz zwei Jahre später zum 30. Juni 2028. Stichtag für die Einwohnerzahl ist der 1. Januar 2024.

< 10.000 Einwohner:innen

Für deutlich kleinere Städte mit weniger als 10.000 Einwohner:innen kann das Verfahren zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung inhaltlich deutlich vereinfacht werden. Die Anforderungen an die Planung werden für diese Gemeinden reduziert. Die Entscheidung darüber liegt bei den Bundesländern. Sie haben außerdem die Möglichkeit, ein „Konvoi-Verfahren“ vorzusehen, in dem sich mehrere Gemeindegebiete zusammenschließen und eine gemeinsame Wärmeplanung erstellen können.

Kommunale Wärmeplanung auf Länderebene

Rechtlich hat sich die Kommunale Wärmeplanung in Deutschland vor der Ausarbeitung des bundesweiten Gesetzes in den vergangenen Jahren unterschiedlich entwickelt. In einigen Bundesländern (Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen) war die Kommunale Wärmeplanung bereits vor der Verabschiedung des Wärmeplanungsgesetzes verpflichtend. In Berlin sind die Wärmeversorger selbst dazu verpflichtet, Wärmekataster und Pläne zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung zu erstellen, in Bayern wurde bereits seit 2019 an der Umsetzung von Energienutzungsplänen gearbeitet. Auf Basis des Landesrechts ausgearbeitete Wärmepläne werden von den bundesweiten Umsetzungspflichten ausgenommen und sind vom neuen Gesetz unberührt.

Verbindung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) führt den Übergang zu klimafreundlichen Heizsystemen ein, indem es ab Mitte 2028 die verbindliche Nutzung von mindestens 65 % erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen vorsieht. Bundesländer, in denen die Kommunale Wärmeplanung bereits vor dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetztes verbindlich war, haben die Möglichkeit, diese Frist nach der Ausweisung eines Gebiets zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes nach vorne zu verlegen.

Die Regelung für Neubauten überschneidet sich mit der Erarbeitung der Kommunalen Wärmeplanung. Beide Bereiche wurden von der Bundesregierung bewusst aneinandergekoppelt. Während das Wärmeplanungsgesetz der Entwicklung von Strategien zum Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien dient, werden durch das GEG konkrete Vorgaben und Pflichten für Privatpersonen und Energieversorger gesetzt.

Aus den erstellten Wärmeplänen abgeleitete Maßnahmen können unmittelbaren Einfluss auf diese Vorgaben nehmen. Etwa dann, wenn durch das GEG gesetzte Fristen zur Umrüstung von Heizungsanlagen früher umgesetzt werden müssen.

Mehr zum GEG

Bei der Erarbeitung einer Kommunalen Wärmeplanung gilt es vor allem, eine bestmögliche Datengrundlage aus Karten-, Gebäude- und Klimadaten zu erfassen und zu nutzen. Entscheidend sind vor allem Details zu allen Gebäuden und deren Wärmeversorgung sowie zu bestehenden Wärmenetzen. Mit dem Wärmeplanungsgesetz bekommen die Kommunen ein wirksames Werkzeug, um benötigte Daten zu erheben. Behörden von Bund und Ländern, Energieversorger und Bezirksschornsteinfeger sind künftig dazu verpflichtet, Auskünfte über verfügbare Daten zu erteilen. Besonders wichtig sind diese Daten:

  • Gebäudetypen
  • Gebäudevolumen
  • Baujahre der bestehenden Gebäude
  • Bestehende Dachflächen und ihre Ausrichtung
  • Aktuell verwendete Energieträger
  • Bestehender Energieverbrauch
  • Bewohner pro Gebäude
  • Anzahl der Einwohner
  • Thematische Karten und Kataster
  • Solarkataster
  • Energieatlanten
  • Öffentliche Netzpläne und Datenbanken mit georeferenzierten Daten
  • Netzpläne von Stadtwerken und Wärmenetzbetreibern
  • Informationen über Potenzialgebiete bzgl. des Einsatzes erneuerbarer Energien

Das ist der Urbane Digitale Zwilling

Beim innovativen Ansatz zur Erstellung von Kommunalen Wärmeplänen, steht für LIST Eco der Urbane Digitale Zwilling im Zentrum. Seine Kernkomponenten sind eine Datenkatalogplattform, ein semantisches 3D-Stadtmodell und ein 3D Web Client. Die Katalogplattform ermöglicht nicht nur die Erfassung, Verwaltung und Visualisierung der Datengrundlage, von Planungsständen und Ergebnissen, sondern bietet auch interaktive Möglichkeiten für eine effektive Zusammenarbeit. Sie erleichtert die effiziente Gestaltung des Beteiligungsprozesses mit den Akteur:innen der kommunalen Wärmeplanung.

Das virtuelle 3D-Stadtmodell dient zur Integration der vielfältigen Informationsressourcen und stellt die Grundlage für Analysen, Berechnungen und Untersuchungen dar. Die im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung erhobene Datengrundlage, Planungsstände und die finalen Wärmepläne werden über den interaktiven 3D Web Client online visualisiert. So wird die Kommunale Wärmeplanung für die Akteur:innen und die Bürgerinnen und Bürger intuitiv erlebbar, was für Transparenz sorgt und zu einer besseren Akzeptanz von konkreten Maßnahmen beiträgt. Aus dem 3D-Modell erstellen wir einen Digitalen Zwilling des Gebiets und integrieren die erfassten Daten in das Modell. Damit sind die Voraussetzungen für weiterführende Analysen, Berechnungen und Untersuchungen geschaffen.

Zusammengefasst dient der Digitale Zwilling als Werkzeug für die Visualisierung, als Kernelement im Rahmen von Partizipationsprozessen mit allen Beteiligten und für die Kommunikation von Ergebnissen der Kommunalen Wärmeplanung. Basierend auf dem Digitalen Zwilling lassen sich unter anderem energetische Gebäudeanalysen aber auch Potenzialanalysen für den Einsatz von erneuerbaren Energien (z. B. PV-Potenzialanalysen) durchführen. Der Digitale Zwilling wird so über viele Jahre zum zentralen Element der Wärmeplanung für das betrachtete Gebiet. Nach Abschluss der Kommunalen Wärmeplanung stellt er die Grundlage für die Fortschreibung der Wärmeplane in der Zukunft dar.

LIST Eco bringt sein Fachwissen für die Erarbeitung der Datengrundlage und die Integration in den Digitalen Zwilling gerne für Sie ein.

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LIST Eco konzentriert sich bei der Erstellung von Kommunalen Wärmeplanungen vor allem darauf, die erarbeiteten Konzepte so wirtschaftlich und effizient wie möglich zu gestalten. Ziel ist es, die Wärmeversorgung anhand des tatsächlichen Bedarfs zu planen und eine Überdimensionierung zu vermeiden.

Mit gelegter Datenbasis und dem Aufsetzen des Digitalen Zwillings kann die wesentliche Arbeit beginnen. LIST Eco hat dafür einen standardisierten, aber flexiblen Prozess ausgearbeitet, der Kommunen in acht Schritten auf den Weg zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bringt:

1. Akteursanalyse und Kommunikation

Wer ist wann in welcher Form an der Kommunalen Wärmeplanung beteiligt? Für eine erfolgreiche Umsetzung kommt es vor allem darauf an, die Akteure frühzeitig und richtig in das Projekt einzubinden. Besonders den Bürger:innen kommt dabei eine besondere Rolle als Stakeholder zu. Sie an der Planung und den Maßnahmen zu beteiligen, schafft Akzeptanz und Transparenz. Wer auf und auf wen die Kommunale Wärmeplanung Einfluss nimmt, finden wir gemeinsamen mit einer genauen Analyse heraus und erarbeiten Kommunikationsmaßnahmen, die zum geplanten Gebiet und den Menschen vor Ort passen.

2. Eignungsprüfung – Ist das Gebiet für die Kommunale Wärmeplanung geeignet?

Die Datensammlung hilft uns bei der Einschätzung, ob sich das betrachtete Gebiet für die Versorgung mit einem Wärme- oder Wasserstoffnetz eignet. Dafür erheben wir, ob und wo bereits entsprechende Netze bestehen. In nicht abgedeckten Gebieten muss darüber hinaus bewertet werden, ob die Planung eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes wirtschaftlich sinnvoll sein wird.

3. Datenmanagement und Digitaler Zwilling – Welche Rahmenbedingungen gelten im zu beplanenden Gebiet?

Die Anforderungen an die Entwicklung eines Wärmeplans variieren von Gebiet zu Gebiet. Die Kombination aus bestehenden Gebäuden und der umliegenden Infrastruktur macht jedes Gebiet einzigartig. Umso wichtiger also, sich einen umfassenden Überblick zu verschaffen. Die dafür zu sammelnden Daten gehen weit über Stadt- und Bebauungspläne hinaus. Im ersten Schritt treten wir mit Behörden und Energieversorgern, aber auch Schornsteinfegern in Kontakt, um die Gebäude und die bestehende Infrastruktur kennenzulernen. Jeder Datenpunkt wertet den Digitalen Zwilling des Gebiets inhaltlich auf.

4. Bestandsanalyse – Wie sieht die Wärmeversorgung aktuell aus?

Um einen genauen Überblick über die Situation im beplanten Gebiet zu bekommen, ermitteln wir den derzeitigen Wärmebedarf oder -verbrauch. Dazu wird bereits jetzt berücksichtigt, welche Energieträger eingesetzt werden, um den Bedarf zu decken. Ergänzt wird die Bestandsanalyse um eine Erhebung schon vorhandener Wärmeerzeugungsanlagen und eine Analyse der für die Wärmeversorgung relevanten Infrastrukturanlagen.

5. Potenzialanalyse – Welche erneuerbaren Energiequellen können eingesetzt werden?

Die Potenziale im beplanten Gebiet werden im nächsten Schritt aus zwei Perspektiven betrachtet. Zum einen geht es darum, welche Potentiale zur Einsparung von Energie bei der Wärmeversorgung auf Gebäudeseite bestehen. Dafür wird analysiert, durch welche energetischen oder baulichen Maßnahmen der Energiebedarf von Gebäuden und industriellen beziehungsweise gewerblichen Prozesse signifikant verringert werden kann.

Für den zweiten Blickwinkel wird ein Bild entwickelt, wo und wie in Zukunft Wärme aus erneuerbaren Energien wie Solarenergie (z. B. Photovoltaik-Anlagen), Biomasse oder Geothermie erzeugt, aber auch gespeichert werden könnte. Auch die Nutzung von unvermeidbarer Abwärme wird ebenfalls an dieser Stelle berücksichtigt. Unvermeidbare Abwärme entsteht vor allem in der Industrie und kann unter bestimmten Voraussetzungen für die Versorgung über Fernwärme genutzt werden.

6. Entwicklung von Zielszenarien - Wie erreichen wir das Ziel einer klimaneutralen Wärme- bzw. Energieversorgung?

Um den Blick nach vorne zu richten, entwickeln wir ein Zielszenario, das die langfristige Entwicklung des geplanten Gebiets betrachtet. Dafür wird das Gebiet in kleinere Wärmeversorgungsgebiete unterteilt. Im Digitalen Zwilling können die Wärmeversorgungsarten für das angestrebte Zieljahr visualisiert werden. Alle Zielszenarien berücksichtigen die definierten Ziele der Gesetzgebung. Als Indikatoren beziehen wir neben dem Energieverbrauch unter anderem auch die Emission von Treibhausgasen mit ein. Ziel ist es, aus mehreren möglichen Varianten die beste für das beplante Gebiet zu identifizieren.

7. Kennzeichnung von Wärmeversorgungsgebieten – Wie kann die Wärmeversorgung effizient funktionieren?

Zielgröße für die Kommunale Wärmeplanung ist stets die vollständige Versorgung aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme bis zu einem definierten Zieljahr. Auch die Kosteneffizienz ist bei der Planung der Wärmeversorgung von morgen ein entscheidendes Kriterium, das wir genau bewerten. Dieser Rahmen gibt uns die Möglichkeit, die konkrete Umsetzung in den beplanten Teilgebieten anzugehen. Dabei schätzen wir ab, ob die beschriebene Versorgung umsetzbar ist und zum Ziel der vollständigen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 führt.

8. Entwicklung einer Umsetzungsstrategie – Wie wird aus der Kommunalen Wärmeplanung gelebte Praxis?

Für die vollständige Bereitstellung von Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme müssen umfangreiche Maßnahmen ergriffen werden. LIST Eco unterstützt Kommunen und Gemeinden bei der Ausarbeitung konkreter Lösungen und der anschließenden Planung für die Umsetzung. Gemeinsam finden wir heraus, wie erneuerbare Energiequellen wie Photovoltaik-Anlagen, die Nutzung von Biomasse oder Geothermie im beplanten Gebiet in Zukunft wirtschaftlich und damit effizient miteinander kombiniert werden können.

Dafür stellen wir unser Wissen für den Abschluss von Vereinbarungen mit betroffenen Personen oder Dritten zur Verfügung. Nach der Aufstellung der Wärmeplanung machen wir auf Wunsch gerne weiter: Wir beraten und begleiten Sie nicht nur bis zum gesetzten Jahr der Klimaneutralität, sondern setzen unsere nachhaltigen Lösungen auch in die Praxis um. Für die Realisierung und Revitalisierung arbeiten wir eng mit unseren erfahrenen Bauprofis der LIST Gruppe zusammen. Wir überwachen in regelmäßigen Abständen die Fortschritte des Wärmeplans und schreiben diesen fort. Der Digitale Zwilling bleibt dafür zu jedem Zeitpunkt das Drehkreuz der Wärmeplanung.

Wie knüpfen andere LIST Gesellschaften an die Kommunale Wärmeplanung an?

Die Planung der technischen Gebäudeausrüstung durch die LIST Ingenieure unter Berücksichtigung der erarbeiteten Maßnahmen der Kommunalen Wärmeplanung ermöglicht den optimierten Betrieb der Gebäude. Der Digitale Zwilling wird durch die Nutzung der BIM-Methode erweitert und die Datenbasis aufgewertet.

Neben der Neuplanung und dem Neubau von Gebäuden ist auch die Revitalisierung elementarer Bestandteil von Kommunaler Wärmeplanung. Bestehende Gebäude machen den weitaus größeren Anteil als mögliche Neubauten aus. Die durch das Fachwissen von LIST Bauen im Bestand optimierte Nutzung der Bausubstanz schont Ressourcen und macht Wärmepläne kurzfristiger umsetzbar. Schlüsselfertige Neubauten werden von unseren Experten aus den LIST Baugesellschaften umgesetzt. LIST Eco begleitet all diese Schritte zur gelebten Wärmewende mit Lebenszyklusanalysen (LCA), CRREM-Analysen des Gebäudebestands, Klimarisikoanalysen und der Pflege von Gebäudedatenbanken – ganz im Sinne einer nachhaltigen Quartiersentwicklung.

Kommunale Wärmeplanung
mit LIST Eco

Ob Stadt, Kommune oder Gemeinde – Sie fragen sich, wie Sie das Thema richtig angehen? Unsere Expert:innen von LIST Eco wissen, worauf es ankommt

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Die unter das Wärmeplanungsgesetz fallenden Kommunen sind die wichtigsten Akteur:innen in der Kommunalen Wärmeplanung. Sie haben im beplanten Gebiet nicht nur den besten Überblick, sondern auch die Möglichkeit, Entscheidungen zu treffen und Prioritäten bei der Umsetzung der entwickelten Maßnahmen zu setzen. Dazu zählen neben der energetischen Sanierung des Bestandes im beplanten Gebiet auch die Weiterentwicklung der Infrastruktur und die Genehmigung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien.

Durch die Berücksichtigung der Maßnahmen bei der Haushaltsplanung bekommt die Kommunale Wärmeplanung das notwendige Gewicht und es wird Handlungsspielraum für die Umsetzung geschaffen. Für die Erarbeitung und Planung der Maßnahmen zur Reduzierung der ausgestoßenen Emissionen können externe Dienstleister wie LIST Eco beauftragt und mit Hilfe von Förderungen finanziert werden.

Die anschließende Umsetzung setzt einen Prozess in Gang, in dem Wärmepläne auf Basis erzielter Verbesserungen aktualisiert und fortgeschrieben werden. Für die Kommunale Wärmeplanung wird auf Seiten der Kommune bestenfalls eine Projektleitung eingesetzt und dafür notwendige personelle Ressourcen dauerhaft eingeplant. Die Projektleitung bündelt den Austausch innerhalb der beteiligten Fachämter und mit externen Beteiligten und stellt sicher, dass Pläne und umgesetzte Maßnahmen kommuniziert werden.

Die Kommunale Wärmeplanung betrifft nicht nur die Kommunen selbst, sondern sollte als Gemeinschaftsprojekt begriffen werden. Eine funktionierende, klimaneutrale Wärmeversorgung braucht die Beteiligung von Energieversorgern, Wärmenetzbetreiber, im Gebiet ansässigen Unternehmen. Diese sind nicht nur als Nutzer von Energie, sondern auch als möglicher Bereitsteller von für die Wärmeversorgung nutzbarer unvermeidbarer Abwärme zu verstehen.

Bürger:innen müssen vor allem kommunikativ mitgenommen und einbezogen werden – unabhängig davon, ob sie als Mietende oder Eigentümer:innen der Gebäude von den Wärmeplänen betroffen sind. Alle Gruppen sollten nicht nur informiert, sondern auch involviert werden, da die einzelnen Maßnahmen ineinander greifen müssen. Das Herstellen von Transparenz erhöht das Verständnis und das Mitwirken an der Umsetzung.

LIST unterstützt in der Beratung zur Kommunalen Wärmeplanung dabei, Akteur:innen zu identifizieren und in die Maßnahmen einzubeziehen.

Um Städte und Kommunen bei Dekarbonisierung der Wärmeversorgung zu unterstützen, wird die Ausarbeitung einer Kommunalen Wärmeplanung mit mehreren Angeboten und Programmen gefördert. Der Bund stellt dafür 500 Millionen Euro Fördergelder zur Verfügung:

Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)

Kommunen können für die Erstellung der Wärmepläne externe Dienstleister wie LIST Eco beauftragen und vom Bund Förderungen für die entstehenden Kosten in Anspruch nehmen. Die Dienstleister können sowohl die Erstellung der Wärmepläne als auch die Organisation und Durchführung der Beteiligung der betroffenen Akteure wie den Kommunen selbst, Wärmeversorgern oder auch der Öffentlichkeit übernehmen. Förderfähig sind bis zu 60 % der Gesamtausgaben. Finanzschwache Kommunen und Antragssteller aus Braunkohlegebieten können bis zu 80 % Förderung erhalten.

Weitere Informationen

Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier (KfW 432)

Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und interkommunale Zusammenschlüsse können die Entwicklung integrierter Quartierskonzepte gefördert bekommen. Darüber hinaus kann Fachpersonal für die Koordinierung des Quartierskonzeptes finanziell gefördert werden.

Auch die an die Planung folgende Umsetzung von Anlagen zur Nutzung industrieller Abwärme, gebäudeübergreifende Wärme- und Kältespeicher sowie Wärmenetze im Quartier können gefördert werden. Gefördert werden bis zu 75 % der Kosten.

Weitere Informationen

Zuschuss Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Wärmenetzbetreiber haben die Möglichkeit, die Erstellung von Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen gefördert zu bekommen. Die Förderung gilt für Wärmenetzsysteme, die mehr als 16 Gebäude oder mehr als 100 Wohneinheiten mit Wärme versorgen. Darüber hinaus sind Planungsleistungen von Beratern wie LIST Eco zu bis zu 50 % förderfähig, die für die Bewertung konkreter Maßnahmen einschließlich ihrer Genehmigungsfähigkeit erforderlich sind.

Weitere Informationen

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Kohäsionsfonds (2021-2027)

Das Förderprogramm soll Kommunen dabei helfen, strukturpolitische Herausforderungen vor Ort zu lösen und die Wettbewerbsfähigkeit als Wirtschaftsstandort zu erhalten. Durch den Ausgleich von Ungleichgewichten soll der Zusammenhalt innerhalb der Europäischen Union gestärkt werden. Der Schwerpunkt des EFRE-Programms liegt auf einem intelligenten wirtschaftlichen Wandel hin zu einem Europa, in dem weniger CO2 ausgestoßen wird. Angesetzt wird dafür bei der Förderung energetischer Sanierungen von öffentlichen Gebäuden. Die Gelder werden für Projekte bereitgestellt, in denen der Bedarf an Primärenergie von Gebäuden durch bauliche Maßnahmen signifikant gesenkt werden kann.

Weitere Informationen

In der Kommunalen Wärmeplanung nutzt die LIST Gruppe ihr gesamtes Leistungsspektrum, um die beplanten Gebiete auf den Weg in Richtung Klimaneutralität zu bringen. Die Einbindung unserer Experten für Entwickeln, Planen, Bauen und Revitalisieren macht die Maßnahmen entlang der Kommunalen Wärmeplanung umsetzbar.

Durch die initiale Datensammlung und eingehende Analyse durch die Experten von LIST Eco wird in Form des Digitalen Zwillings größtmögliche Transparenz hergestellt. Darauf aufbauend werden Energiekonzepte und -simulationen erarbeitet. In der Wärmeplanung wird der gesamte Lebenszyklus der Gebäude im betroffenen Gebiet berücksichtigt. Digitale Gebäuderessourcenpässe machen die Wärmeversorgung auch weit in die Zukunft planbar.

Darüber hinaus unterstützt LIST Eco Kommunen mit der Beratung zur Nutzung von Fördermitteln und in der Kommunikation der eingeleiteten Maßnahmen in Richtung aller Beteiligter.

Mehr Planbarkeit für Bürger:innen

Die datenbasierte Analyse und anschließende Dokumentation der Wärmepläne kommen langfristig nicht nur den Kommunen selbst zugute, sondern vor allem dem Klimaschutz. Auch für Bürger:innen ergeben sich hieraus Vorteile.

Durch die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit der Pläne können beispielsweise Haushalte und Unternehmen geplante bauliche Maßnahmen künftig besser planen. Die Umrüstung der Wärmeversorgung von fossilen Brennstoffen auf z. B. eine Wärmepumpe könnte hinfällig werden, wenn der Ausbau des Fernwärmenetzes im betrachteten Gebiet ohnehin bereits geplant ist.

Auch für Netzbetreiber und Energieversorger schaffen die Wärmepläne Planungssicherheit für Investitionen in die für die Versorgung benötigte Infrastruktur.

Ihr Experte für Kommunale Wärmeplanung

Dr. Ing. Hannes Harter
Bereichsleiter Nachhaltige Quartiere und Städte bei LIST Eco


In seiner Doktorarbeit und der zugehörigen Forschung an der Technischen Universität München hat sich Hannes Harter damit befasst, wie Inhaber großer Gebäudebestände, wie beispielsweise Städte und Kommunen diese nachhaltig sanieren können. Um eine nachhaltige Entwicklung des Gebäudebestandes fakten- und datenbasiert zu prognostizieren und durchführen zu können hat er digitale Modelle erstellt und analysiert.

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Beratung zur Kommunalen Wärmeplanung

Die Experten von LIST Eco beraten und begleiten Städte, Kommune und Gemeinden bei jedem Schritt zur Kommunalen Wärmeplanung.

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