Kommunale Wärmeplanung im Fokus: Wir machen Ihre Wärmeversorgung zukunftsfähig.

Die Kommunale Wärmeplanung: Ob Stadt, Kommune oder Gemeinde – Sie fragen sich, wie Sie das Thema richtig angehen und umsetzen? Unsere Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsexpert:innen von LIST Eco wissen, worauf es ankommt und begleiten Sie auf dem Weg zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Wärmeversorgung. Sie gehen mit Ihnen einen entscheidenden Schritt in Richtung "Stadt der Zukunft". Damit Sie und Ihre Bürger:innen langfristig profitieren.

Profitieren Sie von einer Energie- und Klimaplanung, die Ökologie und Ökonomie vereint.

Schaffen Sie eine Grundlage für die zukünftige Stadt- und Energieplanung.

Machen Sie Ihr Vorhaben durch ein digitales Stadtmodell greifbar und schaffen Akzeptanz.

Digitalisieren Sie Ihren Gebäudebestand und validieren Sie Ihre Ziele.

Die Kommunale Wärmeplanung

In acht Schritten zur klimaneutralen Wärmeversorgung. So gehen unsere Expert:innen vor.

Wir unterstützen Sie bei der Identifikation und Integration von relevanten Akteuren. Zudem binden wir die Öffentlichkeit durch partizipative Methoden in den Prozess mit ein.

Damit Sie Klarheit haben: Wir untersuchen, ob und welche Teilgebiete sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärme- oder Wasserstoffnetz eignen.

Wir unterstützen Sie bei der Identifikation, Beschaffung und Integration relevanter Daten in den Digitalen Zwilling.

Grundlagen schaffen: Vom Wärmebedarf und -verbrauch bis hin zu vorhandenen Wärmeerzeugungsanlagen – wir ermitteln, wie Ihre Wärmeversorgung aktuell aussieht.

Wir zeigen Ihnen auf, welche erneuerbaren Energiequellen sinnvoll sind und wie Sie den Energiebedarf von Gebäuden reduzieren.

Was wäre wenn: Wir bauen verschiedene Entwicklungsszenarien virtuell für Sie auf. Der direkte Vergleich bietet eine optimale Entscheidungsgrundlage.

Ihre Versorgung soll nicht nur zukunftsfähig, sondern auch möglichst kosteneffizient sein. Deswegen identifizieren wir Gebiete mit erhöhtem Energieeinsparpotenzial.

Ihr individueller Fahrplan: Auf Basis unserer Ergebnisse stellen wir Ihnen einen konkreten Maßnahmenplan zur Verfügung.

Geballte Fachkompetenz

Zeit für Nachhaltigkeit.

Herkömmliche Immobilienkonzepte entsprechen nicht mehr unseren Anforderungen an Nachhaltigkeit. Mit der EU-Taxonomie kommen neue Parameter ins Spiel. Nachhaltigkeit kostet, keine Nachhaltigkeit kostet mehr. Das Team von LIST Eco liefert ganzheitlich gedachte Konzepte und Lösungen, die auf Ihre Immobilie, Ihr Quartier oder Ihr Portfolio zugeschnitten werden.

Mehr über LIST Eco

Aus der Praxis

Von der Theorie in die Praxis: Unsere Referenzen.

Stadt München:
Simulierter Energiebedarf im Bestand.

Dieser Digitale Zwilling der Stadt München bildet den gesamten Bestand ab. Angereichert mit allen relevanten Informationen kann der Energiebedarf problemlos simuliert werden.

Stadt Dresden:
Potenzialermittlung erneuerbare Energien.

Den Einsatz von Photovoltaik oder Solarthermie gebäude- und vor allem flächenscharf ermitteln – genau darüber gibt die PV-Potenzialanalyse Aufschluss. Hier am Beispiel der Stadt Dresden.

Kontakt

Ihr Partner für die Kommunale Wärmeplanung. Wir beraten Sie.

Dr.-Ing. Hannes Harter
Bereichsleiter nachhaltige Quartiere und Städte
LIST Eco

"Wir setzen auf digitale Methoden: Die gesammelten Daten und unser Know-how geben uns die Möglichkeit, am langfristigen Ziel der Klimaneutralität auf kommunaler Ebene zu arbeiten. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei darauf, die Wärmeplanung an den Bedürfnissen und Anforderungen auszurichten, die der Standort und die relevanten Akteur:innen tatsächlich stellen."

Unser Experte Hannes Harter hilft Ihnen gerne weiter:
Jetzt Kontakt aufnehmen und beraten lassen.


Noch Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung? Hier gibt's die Antworten.

Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein Planungswerkzeug, das die Grundlage zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung bildet. Sie legt den Grundstein für die Umstellung der Erzeugung von Heiz- und Prozesswärme sowie Warmwasser aus fossilen Energien hin zur Bereitstellung von aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme. Ziel ist es, im beplanten Gebiet die nachhaltigste und kosteneffizienteste vor allem aber klimaneutrale Wärmeversorgung auszuarbeiten.

Benötigt werden dafür sogenannte Wärmepläne, die einen umfassenden Überblick und Einblick über die Wärmeversorgung in den betrachteten Gebieten liefern. Die Pläne geben zum Beispiel Auskunft darüber, in welchen Straßen eine Versorgung über Fernwärme, mit Biomasse oder durch ein Wasserstoffnetz zur Verfügung steht oder in Zukunft realisierbar ist. Eine funktionierende Wärmeplanung berücksichtigt dabei neben kommunalen Liegenschaften auch private Wohngebäude und gewerblich genutzte Gebäude.

In unserem ausführlichen Dossier zur Kommunalen Wärmeplanung geben wir einen umfassenden Überblick über Rahmen, Ziele und Herangehensweisen für Städte und Kommunen.

Seit dem 1. Januar 2024 ist das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ in Kraft. Im LIST Journal stellen wir das neue Gesetz ausführlich vor.

Das sogenannte Wärmeplanungsgesetz regelt die Nutzung von erneuerbaren Energien innerhalb der Wärmenetze. In einem gestaffelten Zeitplan ist festgelegt, wann welcher Anteil der Wärmeversorgung durch die Nutzung erneuerbarer Energien abgedeckt sein müssen: bis 2030 sind das 30 %, bis 2040 80 Prozent und ab 2045 müssen alle Wärmenetze klimaneutral betrieben werden.

In unserem Dossier zur Kommunalen Wärmeplanung geben tiefere Einblicke in die gesetzlichen Vorgaben.

Die Fristen zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung sind an die Größe der Kommunen gebunden. Bis zum 30. Juni 2026 müssen Städte und Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner:innen Wärmepläne vorlegen, für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohner:innen läuft die Frist zwei Jahre länger bis zum 30. Juni 2028. Für kleinere Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohner:innen kann die Wärmeplanung von den zuständigen Bundesländern inhaltlich vereinfacht werden. Die Länder haben außerdem die Möglichkeit, einen Zusammenschluss mehrerer Kommunen zu gestatten.

In einigen Bundesländern waren die Kommunen bereits vor dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes zur Erstellung der Wärmepläne verpflichtet. Entsprechende Regelungen bleiben vom neuen Gesetz unberührt.

In unserem Dossier zur Kommunalen Wärmeplanung geben wir einen umfassenden Überblick darüber, wer zu welchem Zeitpunkt zur Erstellung der Wärmpläne verpflichtet ist.

Ja. Um Städte und Kommunen bei Dekarbonisierung der Wärmeversorgung zu unterstützen, stellt unter anderem der Bund Fördergelder in Höhe von 500 Millionen Euro zur Verfügung. In vielen Programmen bekommen die Kommunen die Gelegenheit, sich bei der Erstellung der Wärmepläne von externen Dienstleistern wie LIST Eco beraten und unterstützen zu lassen.

Zu den größten Förderprogrammen gehören neben der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) und dem Zuschuss Klimaschutz und Klimanapssung im Quartier (KfW 432) auch der Zuschuss Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Kohäsionsfonds (2021-2027).

In unserem ausführlichen Dossier zur Kommunalen Wärmeplanung haben wir weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten gesammelt.