Foto aus der Innenstadt von Stuttgart von einer fahrenden Straßenbahn als Symbolbild für das Wärmeplanungsgesetz (WPG).
Quelle: unsplash.com / Christian Lue

Wärmeplanungsgesetz zum 1. Januar in Kraft getreten: Kommunale Wärmeplanung wird verpflichtend.

Mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze – auch Wärmeplanungsgesetz (WPG) genannt – ist zum Jahreswechsel 2024 ein neues Gesetz in Kraft getreten, das maßgeblichen und langfristigen Einfluss auf die Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene nehmen wird. Das übergeordnete Ziel des Gesetzes ist, die Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 zu dekarbonisieren.

Das Gesetz verpflichtet die Bundesländer dazu, die Wärmeversorgung von Städten und Kommunen so zu planen, dass sie so weit möglich ohne die Nutzung fossiler Brennstoffe auskommt. Die Länder können die neue Verpflichtung direkt an ihre Kommunen weitergeben. „Beim Wärmeplanungsgesetz wird nicht das einzelne Einfamilienhaus oder Mietshaus betrachtet, sondern der ganze Stadtteil bzw. die Gemeinde. Und hier entscheiden die über die lokale Wärmeversorgung, die sich vor Ort am besten auskennen: die Kommunen“, wird Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in einer Pressemitteilung ihres Ministeriums zitiert.

Übergeordnetes Ziel ist die deutsche Klimaneutralität bis 2045. Dafür müssen betroffene Kommunen sogenannte Wärmepläne erstellen, in denen die Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung und die Steigerung der gebäudebezogenen Energieeffizienz systematisch geplant wird.Das neue Gesetz regelt darüber hinaus, welche Kommunen zu welchem Zeitpunkt entsprechende Wärmepläne erarbeitet haben müssen. Auch der Fokus des überarbeiteten Klimaschutzgesetzes (KSG) liegt darauf, den Treibhausgasausstoß zu reduzieren und Transparenz für einzelne Sektoren wie Verkehr, Energie oder Wohnen zu gewährleisten.

Neben dem Wärmeplanungsgesetz sollen weitere Gesetze und Verordnungen zur Klimaneutralität in Deutschland und der Europäischen Union beitragen. LIST hat die wichtigsten Gesetze zusammengefasst.

Kommunen und Städte mit mehr als 100.000 Einwohner:innen müssen ihre Wärmepläne bereits bis Mitte 2026 erstellt haben. Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohner:innen haben dafür zwei Jahre mehr Zeit.Schon vor der zum 1. Januar auf Bundesebene in Kraft getretenen Regelung war die Wärmeplanung in einigen Bundesländern (z. B. Baden-Württemberg) verpflichtend.

Das Wärmeplanungsgesetz stellt dazu einen Zeitplan für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung auf: Bei ab 2024 neu erschlossenen Wärmenetzen soll der Anteil bei mindestens 65 % liegen. Für bestehende Wärmenetze gibt es einen dreistufigen Plan. Bis 2030 müssen 30 %, bis 2040 80 % der Versorgung durch erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme abgedeckt sein.

Inhaltlich ist das Wärmeplanungsgesetz mit der ebenfalls zum 01. Januar in Kraft getretenen Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verknüpft. Es legt unter anderem fest, dass ab Mitte 2028 alle Heizungen mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 65 % betrieben werden müssen.

Erfahren Sie mehr über das Wärmeplanungsgesetz

So können die Vorgaben in der Kommunalen Wärmeplanung umgesetzt werden

Das Wärmeplanungsgesetz versetzt Kommunen in die Lage, sich detailliert mit bestehenden Netzen zur Wärmeversorgung und dem Gebäudebestand zu befassen. Für die Kommunen geht es darum, bestehende Potenziale zur Nutzung von aus Photovoltaik-Anlagen, Biomasse oder aus unvermeidbarer Abwärme gewonnener Energie zu identifizieren und zu nutzen. Die zur Wärmeversorgung genutzte Infrastruktur wird sich also maßgeblich verändern.

Ein weiterer oft vergessener, aber nicht weniger wichtiger Aspekt in der Kommunalen Wärmeplanung: die Reduzierung des Energiebedarfs der bereits existierenden Gebäude. Auch bauliche Maßnahmen und energetische Sanierungen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden leisten einen wesentlichen Beitrag zur Abkehr von fossilen Brennstoffen, auf dem Weg zur Klimaneutralität.

Für die initiale Potenzialanalyse wird zunächst eine möglichst breite Datenbasis benötigt. Diese setzt sich neben Informationen über die Energienetze und die Bestandsgebäude, auch aus Klima- und Kartendaten zusammen. LIST Eco erstellt aus allen relevanten Informationsressourcen einen Digitalen Zwilling des beplanten Gebiets, der im Verlauf der kommunalen Wärmeplanung als Drehscheibe für Analysen, Ergebnispräsentation sowie Kommunikations- und Beteiligungsprozesse genutzt wird.

Nach einer eingehenden Prüfung, ob das Gebiet für die Versorgung mit einem Wärme- oder Wasserstoffnetz geeignet ist, beginnt die Wärmeplanung selbst: Ausgehend von der Frage, ob und wo erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung genutzt werden können, entwickelt LIST Eco ein Zielszenario und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Wärmepläne.

Foto aus der Innenstadt von Stuttgart von einer fahrenden Straßenbahn als Symbolbild für das Wärmeplanungsgesetz (WPG).
Quelle: unsplash.com / Christian Lue

Ihr Ansprechpartner für Kommunale Wärmeplanung bei LIST

M.Sc. Bruno Willenborg hat sich im Rahmen seiner laufenden Promotion am Lehrstuhl für Geoinformatik an der Technischen Universität München mit verschiedenen Simulations- und Analyseverfahren auf Quartiers- und Stadtebene mit semantischen 3D-Stadtmodellen befasst. Ein weiterer thematischer Schwerpunkt ist das Datenmanagement mit offenen Standards für Digitale Zwillinge, Smart Cities und dem Internet der Dinge. Bruno Willenborg ist bei LIST Eco Experte für Digitale Zwillinge, großmaßstäbliche Analyseverfahren mit 3D-Stadtmodellen und betreut die Bereiche Software- und Cloudentwicklung.

Ihr Kontakt: Benedikt Scholler

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