Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Bundesregierung führt den Übergang zu klimafreundlichen Heizsystemen ein, indem es ab Mitte 2028 die verbindliche Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen vorsieht. Dieses Ziel soll die Wärmewende in Deutschland beschleunigen, da immer noch etwa drei Viertel der Heizungen fossile Brennstoffe wie Gas oder Öl verwenden. Die langfristige Zielsetzung des Gesetzes besteht darin, bis 2045 in Deutschland klimaneutral zu heizen, was eine Abkehr von fossilen Brennstoffen erfordert. Das GEG fördert den Einbau von Heizungen mit erneuerbarer Energie und ist eng mit der Kommunalen Wärmeplanung verknüpft.
Die Kommunale Wärmeplanung soll Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen Informationen über die Wärmeversorgungsoptionen vor Ort bereitstellen und ihnen bei der Auswahl der Heiztechnologie helfen. Die Fristen für die Vorlage von Wärmeplänen variieren je nach Einwohnerzahl.
Das GEG ermöglicht pragmatische Übergangslösungen und längere Übergangsfristen im Falle von Heizungsausfällen oder -störungen und befreit in Härtefällen Eigentümer von der Verpflichtung zur Verwendung erneuerbarer Energie für die Heizung.
GEG fördert technologische Vielfalt
Diejenigen, die ihre Heizung auf erneuerbare Energie umrüsten möchten, können staatliche Förderungen in Anspruch nehmen. Dies umfasst eine Grundförderung für alle und zusätzliche Fördermittel für besonders schnelle Umrüstungen oder Personen mit geringem Einkommen. Die maximale mögliche Förderung beträgt 70 Prozent der Investitionskosten.
Das GEG fördert die technologische Vielfalt bei Heizungen, einschließlich Wärmenetzen, elektrischen Wärmepumpen, Stromdirektheizung, Hybridheizung, solarthermischer Heizung und sogenannten "H2-Ready" Gasheizungen. Für bestehende Gebäude stehen weitere Optionen zur Verfügung, darunter Biomasseheizungen und Gasheizungen, die erneuerbare Gase nutzen.
Energieberater können bei der Auswahl der besten Heizung für ein bestimmtes Gebäude helfen und erhalten bis zu 80 Prozent der Beratungskosten staatlich gefördert. Dies erleichtert den Prozess der Heizungsmodernisierung und -umstellung.
Das GEG schützt Mieter vor übermäßigen Mietsteigerungen durch Modernisierungen und ermöglicht es Vermietern, bis zu zehn Prozent der Modernisierungskosten umzulegen. Dabei wird die Umlage jedoch auf 50 Cent pro Quadratmeter und Monat gedeckelt und erfordert die Berücksichtigung staatlicher Förderungen.
Stand 08.12.2023