Wärmeplanungsgesetz Das bedeutet das WPG für die Immobilienbranche

Das Bundeskabinett hat im August 2023 das Gesetz für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung beschlossen, das die Umstellung der Wärmeversorgung auf Klimaneutralität bis 2045 unterstützt. Die Länder werden verpflichtet, sicherzustellen, dass Wärmepläne erstellt werden, wobei Großstädte bis spätestens 2026 und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis spätestens 2028 Wärmepläne vorlegen sollen.

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