Das Ziel ist, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen wichtigen Informationen zur Verfügung zu stellen, um kosteneffizientes und klimagerechtes Heizen zu fördern. Die Wärmeplanung zeigt vor Ort, ob es eine klimafreundliche Fernwärmeversorgung gibt, an die Gebäude angeschlossen werden können, und schafft Planungs- und Investitionssicherheit.
Der Bund fördert die Erstellung von Wärmeplänen in allen etwa 11.000 deutschen Kommunen mit 500 Millionen Euro. Die Länder werden verpflichtet, sicherzustellen, dass Wärmepläne erstellt werden, wobei Großstädte bis spätestens 2026 und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis spätestens 2028 Wärmepläne vorlegen sollen.
Das Wärmeplanungsgesetz setzt Mindestziele für den Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme. Bis 2030 soll die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral erzeugt werden, und bis 2040 sollen die Wärmenetze zu 80 Prozent mit erneuerbarer Energie oder Abwärme gespeist werden. Bis 2045 müssen alle Wärmenetze klimaneutral sein, was bedeutet, dass 100 Prozent erneuerbare Energie eingesetzt wird. Neue Wärmenetze müssen bereits ab Januar 2024 mindestens 65 Prozent erneuerbare Wärme verwenden.
Die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes sind eng mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verzahnt, und beide Gesetze sollen gleichzeitig zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Diese Maßnahmen sind entscheidend für die Energiewende in Deutschland und sollen sicherstellen, dass die Wärmeversorgung klimaneutral und nachhaltig wird.
Zu beachten ist, dass nach Auskunft des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen der Gesetzentwurf am 16. August 2023 vom Bundeskabinett beschlossen wurde und sich momentan im parlamentarischen Verfahren befindet. Ende dieses Jahres soll das Gesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden und zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf dabei nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Stand 08.12.2023