Quelle: Jochen Koppelmeyer, Foto- und Grafikabteilung UKE

Hinter der Fassade der Denkmalpflege – wir räumen mit drei Irrtümern auf.

Denkmäler müssen besonders sein – das heißt aber nicht unbedingt besonders schön. Weil es viele Mythen zu dem Thema gibt, fragen wir zwei Experten und räumen mit den größten Gerüchten auf.

Denkmalschutz ist ein viel diskutiertes Thema, das mehr oder weniger regelmäßig in den Medien präsent ist. Aber von Fall zu Fall schwanken die Haltungen der Akteure und auch die Beteiligung der Öffentlichkeit.

Der „Fall Notre-Dame“ zeigt par excellence, wie wichtig Denkmäler für Menschen sein können: Nachdem am Abend des 15. April das Dach des Denkmals lichterloh in Flammen stand, gingen die Bilder innerhalb kürzester Zeit um die ganze Welt. Die Erklärung des Wiederaufbaus erfolgte wie selbstverständlich. Ebenso schnell entflammte eine hitzige Diskussion um das „Wie“.

Denkmalschutz ist eben nicht immer einfach, eindeutig oder schnell.

Die Erhaltung alter Gebäude ist ein sehr unübersichtliches Themenfeld – und außerdem für viele kein Alltagsthema. Im Laufe der vergangenen Jahrzehnte haben sich Mythen und Irrtümer zum Thema Denkmalschutz von Gebäuden verbreitet, die wir aufklären möchten.


Irrtum 1 –

Ein Gebäude wird erst mit der Unterschutzstellung zum Denkmal.


Konkretes Beispiel: das Medizinhistorische Museum im Fritz-Schumacher-Haus in Hamburg-Eppendorf (Titelbild). Dort fühlt man sich spätestens beim Betreten des größten Exponats in eine andere Zeit zurückversetzt: Der ehemalige Sektionssaal des Pathologischen Instituts kommt als authentischer Zeitzeuge für seine ursprüngliche Funktion daher. Schlichte Deckenleuchten, acht steinerne Sektionstische, viel Tageslicht und sonst nichts als Stille. Da ist Kopfkino beim Besucher vorprogrammiert. Seit seiner Fertigstellung im Jahr 1926 wurden in diesem Saal bis zu seiner Schließung 2006 jährlich 1.800 Leichen seziert.

Heute ist das Gebäude offiziell ein Denkmal. Aber seine Wiederherstellung bzw. Bewahrung liegt nicht an der Listung des Objektes, sondern am Engagements von Professor Adolf-Friedrich Holstein. Er war zuletzt als Direktor des Instituts für Anatomie am UKE Hamburg tätig. Mit seiner Pensionierung startete er die Restauration des Fritz-Schuhmacher- sowie auch des Erika-Hauses auf dem UKE-Gelände.

Vor seinem Engagement waren im Sektionssaal zum Beispiel die Ober- und Seitenlichter mit Holz und Dachpappe verschlossen. Zwischenwände, abgehängte Decken, ein neuer Bodenbelag über den Fliesen, eine zugemauerte Eingangstür – kaum noch etwas in den Räumlichkeiten befand sich in seinem Originalzustand. Trotz weniger Fotos aus den jungen Jahren des Gebäudes kämpfte er sich mit einem großen Kreis an Unterstützern und Förderern durch dieses Projekt und machte den Denkmalwert damit wieder sichtbar.

Ein Denkmal muss sich seinen Schutz verdienen.

Ab wann ist ein Denkmal ein Denkmal? Das erklärt Niels Juister vom Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege: „Die Eintragung eines Gebäudes in das Denkmalverzeichnis des jeweiligen Landesamtes ist ein geregeltes Prozedere. Der Schutz eines Objektes ist jedoch unabhängig von seiner Eintragung gegeben. Denn die Denkmaleigenschaft ist kurzgefasst immer dann gegeben, wenn an der Erhaltung des Objektes ein öffentliches Interesse besteht. Und dieses besteht zum Beispiel dann, wenn das Objekt für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse bedeutend ist und wenn für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, geschichtliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.“

Sprich: Die Tatsache, dass das Raumensemble des ehemaligen Pathologischen Instituts vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Jahr 2011 sogar als Denkmal von nationaler Bedeutung anerkannt wurde, sorgt zwar für den Schutz der Immobilie – aber zum Denkmal hat sie bereits Fritz Schumann gemacht.


Irrtum 2 –

Denkmäler dürfen nach Unterschutzstellung nicht mehr verändert werden.


Ziehen wir einen zweiten Experten zurate: Hans-Jürgen Haake, Bauleiter bei unserem Spezialisten für das Bauen im Bestand LIST BiB Bielefeld. „Natürlich stellt der Denkmalstatus eine Herausforderung für Revitalisierungsarbeiten dar, macht eine Weiterentwicklung der Immobilie aber keinesfalls unmöglich. Zumal es im Sinne aller Beteiligten ist, dass eine langfristige Nutzung sichergestellt ist und ein Verfall damit vermieden wird“, erklärt der Instandhaltungsprofi.

„Häufig stehen nicht die vollständigen Objekte, sondern nur einzelne Bestandteile unter Schutz. Und genau da beginnt der Spielraum. Es ist sehr gut möglich, um die geschützten Bestandteile ‚herumzubauen‘.“ Dabei führe aber kein Weg an einer engen Zusammenarbeit mit den zuständigen Denkmalämtern vorbei. „Es ist ein Fehler, die Denkmalbehörde den teilweise vorherrschenden Klischees zufolge als Gegner zu verstehen. Wir arbeiten oft Hand in Hand. Und nur als Team schafft man es, gemeinsame Lösungen zu finden.“

Bewahren kann man nur zusammen.

Irrtum 3 –

Je schöner und älter ein Objekt ist, desto „denkmalwerter“ ist es.


„So einfach ist das leider nicht“, widerspricht Denkmalpfleger Niels Juister. „Sowohl zeitlich wie auch vom Erscheinungsbild her ist der Denkmalbegriff nicht eingegrenzt. Entscheiden wir über die Denkmalfähigkeit und -würdigkeit eines Objektes, geht es ausschließlich darum, ob das Gebäude eine geschichtliche, künstlerische, wissenschaftliche oder städtebauliche Bedeutung hat. Und an Beispielen für unbequeme oder auch junge Denkmäler mangelt es nicht.“

Zu den „unschönen“ und damit auch unbequemen denkmalgeschützten Gebäuden zählen beispielsweise Objekte aus der Zeit des NS-Regimes. Relikte aus dem Dritten Reich wie beispielsweise Lagerbaracken erinnern an den dunklen Teil unserer Geschichte, und sind deshalb wichtige, schützenswerte Zeitzeugen. „Unschön“ im Sinn der heutigen Auffassung von Ästhetik sind beispielsweise Objekte aus der Zeit des Brutalismus. Aus dem Architekturstil der Moderne, der ab 1950 seine Verbreitung fand, gingen wahre „Betonmonster“ hervor.

So beispielsweise das Hauptpostamt in Marburg. „Immobilien wie diese sind eine in Beton gegossene Erinnerung an die Nachkriegszeit“, erklärt Niels Juister. „Sie stehen für soziale und auch politische Ideologien, die längst überholt sind, unsere Gesellschaft aber dennoch geprägt haben. Zudem sind sie Ausdruck einer bestimmten Architekturauffassung.“

Eine Rückblende braucht Abstand.

Bliebe da noch die Sache mit dem Alter der Objekte: „Hier sieht sich der Denkmalschutz immer wieder mit der Herausforderung konfrontiert, dass erst mit zeitlichem Abstand darüber geurteilt werden kann, was die historisch bedeutsamen Merkmale einer Epoche sind“, erläutert der Denkmalexperte.

„In diesem Zusammenhang war und ist unter den Denkmalpflegern vor allem die Postmoderne ein Thema. Die Architektur der späten 1970er und 1980er Jahre ist noch jung, weist aber eigene Stilmerkmale auf. Historische Gestaltungsformen wurden unter Verwendung der Stilmittel Verfremdung und Übertreibung wieder aufgegriffen. Gerade aber vor dem Hintergrund der immer kürzer werdenden Lebenszyklen von Gebäuden müssen wir jetzt aufpassen, dass die entsprechenden Zeitzeugen nicht schon einer Abrissbirne zum Opfer fallen, während wir noch über die Merkmale diskutieren.“

Quelle: Jochen Koppelmeyer, Foto- und Grafikabteilung UKE

Zu den Personen

Gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen vom Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege entscheidet Niels Juister darüber, ob ausgewählte Objekte wie beispielsweise Gebäude als Denkmal gelistet werden oder nicht. Der Diplom-Ingenieur und Leiter des Regionalreferats Oldenburg gibt uns einen Einblick in die Prozesse hinter den Kulissen. „Die größte Herausforderung bei unserer Arbeit ist es, das Objekt völlig losgelöst von sämtlichen Rahmenbedingungen zu betrachten. Uns ist bei der Entscheidung bewusst, dass wir in das private Eigentumsrecht eingreifen, weil wir die Immobilie durch die Unterschutzstellung mit Rechten und Pflichten ‚beladen‘. 

Hans-Jürgen Haake ist Experte für die Instandhaltung und Sanierung von Immobilien bei LIST BiB Bielefeld, unserem hauseigenen Spezialisten für Bauen im Bestand. Der Diplom-Bauingenieur erklärt uns, warum seine Arbeit früher beginnt, als viele denken: „Instandhaltung fängt aber nicht erst bei Kontrolle und Ausbesserungen an, sondern bereits bevor die Immobilie entsteht. Rissen oder anderen Schäden kann bei der Planung und Realisierung einer Immobilie vorgebeugt werden – den Anfang macht die Auswahl der Materialien.“