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Wenn zwei sich streiten, entscheidet der Dritte – Adjudikation als Problemlösung.

Kann man Streit klären, bevor er entsteht? Natürlich kommt es auch bei unseren Projekten zu Differenzen. Unsere Antwort darauf: Adjudikation.

Jüngst musste eine unserer Gesellschaften eine schmerzhafte Erfahrung machen:

Unser Bauvorhaben war so gut wie durch und im Großen und Ganzen waren unser Auftraggeber und wir das gesamte Projekt über einer Meinung. Selbstverständlich sind wir deshalb davon ausgegangen, dass das Gespräch zur Schlussrechnung ebenso glatt verläuft. Aber: Genau das Gegenteil war der Fall. Wir waren unterschiedlicher Meinung und konnten den Standpunkt des anderen nicht einmal nachvollziehen. Die Situation schaukelte sich hoch. Wir fühlten uns beide im Recht – erst ein bisschen, dann immer mehr. 

Nach langem Hin und Her konnte zwar ein Kompromiss gefunden werden, dieser kam uns aber beide gleichermaßen teuer zu stehen. Ganz abgesehen von der Zeit und den Kosten, sind es vor allem unsere Nerven, die unnötig in Mitleidenschaft gezogen wurden. Wir verpassten den Punkt, ab dem es weniger um den Kompromiss in der Sache als ums Rechthaben ging. Erst als eine Klage im Raum stand, sind wir wieder konstruktiv an die Sache herangegangen und haben auch eine Lösung gefunden. Das hätten wir vermutlich auch schon vor zwei Jahren haben können.

Auf dem Teppich bleiben!

Aber ein Trostpflaster bleibt: Die Streitigkeiten sind erst gegen Ende des Projektes entstanden und haben keinen Einfluss auf den Entstehungsprozess der Immobilie genommen. Dafür dass das womöglich noch weitaus dramatischere Folgen haben kann, gibt es viele Beispiele. Sind Meinungsverschiedenheiten einmal festgefahren, gibt es mitten im Bauablauf oft kein Zurück mehr. Die beteiligten Parteien geraten in einen Strudel aus endlosen, kostenfressenden Auseinandersetzungen. „Claimgebirge“ aus gegenseitigen Ansprüchen bauen sich auf. Jeder versucht seine Position zu stärken. Häufige Konsequenz: Der Bauablauf kommt ins Stocken.

Klare Verhältnisse sind die halbe Miete.

Ein Schreckensszenario. Aber wie und vor allem wann kann man vorbeugen? Beim Auftauchen erster Konflikte? Klingt gut: Kommt es nicht zum Streit, muss man das leidige Thema Streitschlichtung erst gar nicht ansprechen. Verlockend. Aber wenn es „unterwegs“ doch zu Differenzen kommt, ist es oft schwierig, dann noch eine Übereinkunft über ein streitschlichtendes Verfahren zu finden. Deshalb sind alle gut beraten, schon bei Vertragsschluss Vorsorge zu treffen.

Noch vor der Vertragsunterschrift thematisieren wir dieses Szenario. Das sorgt gelegentlich für überraschte Blicke – geht es in Verhandlungen doch eigentlich vielmehr darum, sich von seiner besten Seite zu präsentieren. Aber ist die erste Verwunderung überwunden, wächst das Interesse an dem Thema. Größere Projekte werden immer komplexer. Jede Immobilie ist ein Unikat und das Bausoll ist mitunter schwer eindeutig und widerspruchsfrei zu definieren. 

Kein Projekt hat Zeit für Streitigkeiten.

Sich darüber einig zu sein, dass es auch mal zu Differenzen kommen kann, reicht natürlich nicht aus. Unser Lösungsvorschlag lautet: Adjudikation. Ein sperriges Wort. Dahinter versteckt sich ein Ansatz zur Beilegung von Streit im Bauwesen. Hat man sich im Vorfeld auf dieses Verfahren verständigt, kommt auf Antrag eines der Vertragspartner im Streitfall ein sogenannter Adjudikator, auf den sich die Beteiligten verständigt haben, zum Einsatz. Dieser setzt sich kurzfristig mit dem Sachverhalt auseinander und trifft unverzüglich eine vorläufig bindende Entscheidung. Gleichzeitig bleibt der Rechtsweg im Nachhinein offen. Wir sind davon überzeugt, dass bei echten Meinungsverschiedenheiten vor allem schnelle Lösungen her müssen. So entstehen die bereits erwähnten „Claimgebirge“ erst gar nicht und der reibungslose Projektablauf behält oberste Priorität für alle Beteiligten.

Man kann über alles reden. Unsere Erfahrungen zur Adjukation.

Für das Unternehmen BMZ, einen Entwickler und Produzenten von High-Tech-Batteriesystemen, hat LIST Bau Rhein-Main bereits zwei Produktionshallen am Standort Karlstein errichtet. Im Spätsommer hat unser Generalunternehmen den Auftrag für eine weitere Produktionshalle sowie für ein Logistikzentrum erhalten. Vertraglich vereinbart wurde unter anderem die Adjudikation im Streitfall.

Katrin Preiss, projektbegleitende Anwältin des Unternehmens, hatte und hat bis heute Einwände. Das haben wir sportlich genommen und sind mit ihr in die Diskussion gegangen. Sie gibt uns einen kleinen Einblick. 
 

Kantrin Preis, projektbegleitende Anwältin

„Als Bauherren-Vertreterin sehe ich die vertragliche Vereinbarung einer Adjudikation aus zwei Gründen skeptisch. Hat man es mit einem in der Branche gut vernetzten Unternehmen wie der LIST Gruppe als Auftragnehmer zu tun, liegt die Befürchtung nahe, dass es bei der kleinen Auswahl an Adjudikatoren irgendeine informelle Beziehung zu dem gewählten Adjudikator gibt. Damit möchte ich keineswegs Vetternwirtschaft unterstellen. Jedoch glaube ich, dass die Modalitäten einfach andere sind, wenn man sich kennt. Auch wenn Herr List dagegengehalten hat, dass sich Adjudikatoren wie auch Generalunternehmen ein solches Verhalten gar nicht erlauben können, weil sich das sofort herumsprechen würde, darf unsere Partei im Fall der Fälle den Adjudikator auswählen. Klingt fair.

Als baubegleitende Rechtsanwältin kann ich nicht unmittelbar in die Fristüberwachung eines Unternehmens eingreifen, sodass ich außerdem der Widerspruchsfrist skeptisch gegenüberstehe. Ist im Adjudikationsverfahren eine Entscheidung gefällt worden, hat man einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Danach ist ein Gerichtsprozess nicht mehr möglich. Dieser Zeitraum ist nicht lang und kann in den Mühlen eines Unternehmens schon mal untergehen. In meinen Augen ein Risiko, in den Augen meines Mandanten (der ja von der schnellen Reaktionsfähigkeit seines Unternehmens überzeugt ist) kein Problem und somit als Einwand für ihn nicht relevant. 

Nun hat es die Adjudikation (trotz meiner Bedenken) in eine Klausel des Vertrags geschafft. Und damit kann ich leben. Denn eines darf man natürlich nicht vergessen: Ich bin Anwältin. Auf meinem Tisch landen immer nur die Fälle, in denen die Parteien ohne Anwälte und Gerichte keine Regelungen finden – ganz egal, worum es geht. Deshalb ist es Teil meiner Beratungstätigkeit, das Worst-Case-Szenario zu beleuchten und für den Mandanten den sichersten Weg zu suchen. Und wenn wir einen Streit durch Adjudikation schneller beilegen und schneller wieder zur Projektarbeit übergehen können, dann möchte ich mich dem auch nicht in den Weg stellen."

Gerhard List, Vorstand der LIST AG

"Unsere Erfahrungen mit der Adjudikation sind bisher ausnahmslos positiv. Deshalb werben wir in Vertragsgesprächen auch sehr für die Berücksichtigung einer entsprechenden Klausel – übrigens überwiegend mit großer Zustimmung unserer Vertragspartner.“