BEG-Förderung Teil 3: Zuschüsse für Neubauten.

Mit dem 1. Juli 2021 ist die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" gestartet. Damit können attraktive Zuschüsse von bis zu 22,5 Prozent der Baukosten für effiziente Neubauprojekte beantragt werden. Wir zeigen, unter welchen Bedingungen eine Förderung erreicht wird.

Im dritten Teil unserer Serie rund um das Thema BEG geht es um die Förderungen, die bei Neubau-Projekten erreicht werden können. Immobilien, die eine Förderung erreichen können, entsprechen dem Effizienzhaus-Standard 40 oder 55.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für Neubaugebäude liegt bei 2.000 Euro pro qm Nettogrundfläche und insgesamt bei 30 Millionen Euro. Die förderfähigen Kosten setzen sich dabei aus den Investitionen für die bauwerkbezogenen Kostengruppen 300 und 400* zusammen. Der prozentuale Tilgungszuschuss bezieht sich auf die so zu errechnende Fördersumme.

*Gemeinsam bilden die Kostengruppen 300 und 400 die Bauwerkskosten ab. Die Kostengruppe 300 bilden die Baugrube, die Gründung, die Außenwände, die Innenwände und Decken, Dächer, baukonstruktive Einbauten und weitere Maßnahmen für Baukonstruktionen ab. Die Kostengruppe 400 umfasst die technischen Anlagen und Anlagenteile. Dazu gehören Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen, Förderanlagen, nutzspezifische Anlagen, Gebäudeautomation sowie sonstige Maßnahmen für technische Anlagen.

EE oder NH

Die neue Klasse EE wird erreicht, wenn mindestens 55 Prozent des Wärme- und Kälteenergiebedarfs des Gebäudes aus erneuerbaren Energien stammt. Ein Effizienzgebäude erreicht die „Effizienzgebäude NH-Klasse“, wenn diesem von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude" zuerkannt wurde. Voraussetzung dafür ist die Erfüllung von allgemeinen und besonderen Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden sowie an die Qualität der Planungs- und Bauprozesse. 

Keine Kreditinstitut-Bindung 
Die BEG-Förderung ist nicht mehr an einen KfW-Kredit gekoppelt und kann auch in Anspruch genommen werden, wenn die Finanzierung über ein anderes Kreditinstitut abgewickelt wird.

Alternativen für Mindest-Haltedauer
Damit der Tilgungszuschuss in Anspruch genommen werden kann, wird eine Mindest-Haltedauer von zwei Jahren vorausgesetzt. Das ist nicht im Interesse klassischer Trader-Developer. Deshalb ist es möglich, die Mindest-Haltedauer zu umgehen. Dazu muss nachgewiesen werden, dass der Betrieb der Anlagen über zehn Jahre gleichbleibend fortgeführt wird.

Ihr Ansprechpartner.

Sie wollen das Potenzial der BEG-Förderung für Ihr Projekt ausschöpfen? Dann sprechen Sie uns jetzt an!

Thomas Lügering

T +49 5921 8840-690
thomas.luegering@listbau.de