BEG-Förderung Teil 4: Zuschüsse für Bestandsbauten.

In der Förderung von Bestandsbau-Projekten steckt seit kurzem noch mehr Potenzial: Mit dem 1. Juli 2021 ist nämlich die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) gestartet. Damit können attraktive Zuschüsse von bis zu 50 Prozent der Baukosten für effiziente Bestandsbau-Projekte beantragt werden.

Nachdem wir beleuchtet haben, was die BEG ist und welche Förderungen je nach Effizienzhaus-Standard bei Neubauten erreicht werden können, geht es heute um die Zuschüsse für Bestandsbauten. Generell können alle Bestandsbauten, die später dem Effizienzhaus-Standard 40, 55, 70 oder 100 entsprechen, bezuschusst werden.

Bei Bestandsbauten können bis zu 2.000 Euro pro qm Nettogrundfläche und insgesamt bei 30 Millionen Euro gefördert werden. Förderfähig sind dabei die bauwerkbezogenen Kostengruppen 300 und 400*. Der prozentuale Tilgungszuschuss bezieht sich auf die so zu errechnende Fördersumme.

*Gemeinsam bilden die Kostengruppen 300 und 400 die Bauwerkskosten ab. Die Kostengruppe 300 bilden die Baugrube, die Gründung, die Außenwände, die Innenwände und Decken, Dächer, baukonstruktive Einbauten und weitere Maßnahmen für Baukonstruktionen ab. Die Kostengruppe 400 umfasst die technischen Anlagen und Anlagenteile. Dazu gehören Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen, Förderanlagen, nutzspezifische Anlagen, Gebäudeautomation sowie sonstige Maßnahmen für technische Anlagen.

EE
Die Klasse EE wird erreicht, wenn mindestens 55 Prozent des Wärme-, Kälteenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien stammen.

NH 
Die Klasse NH wird erreicht, wenn der Immobilie von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude" zuerkannt wurde. Voraussetzung dafür ist die Erfüllung von allgemeinen und besonderen Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität sowie an die Qualität der Planungs- und Bauprozesse. 

Keine Kreditinstitut-Bindung 
Die BEG-Förderung ist nicht mehr an einen KfW-Kredit gekoppelt und kann auch in Anspruch genommen werden, wenn die Finanzierung über ein anderes Kreditinstitut abgewickelt wird.

Alternativen für Mindest-Haltedauer
Die BEG-Förderung setzt eine Mindest-Haltedauer von zwei Jahren voraus. Klassische Trader-Developer haben allerdings die Möglichkeit, diese Bedingung zu umgehen. Dazu müssen sie nachweisen, dass der Betrieb der Anlagen über zehn Jahre gleichbleibend fortgeführt wird.

Ihr Ansprechpartner.

Sie wollen das Potenzial der BEG-Förderung für Ihr Projekt ausschöpfen? Dann sprechen Sie uns jetzt an!

Michel John

T +49 521 252812488
michel.john(at)list-bib.de