Die Mantelverordnung besteht aus verschiedenen Teilen, von denen die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung und die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung den Kern bilden.
Diese Verordnungen haben das Ziel, bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen für mineralische Ersatzbaustoffe festzulegen und den Schutz von Boden und Grundwasser sicherzustellen. Mineralische Ersatzbaustoffe sind Recycling-Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen, Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen.
Die Verordnung legt Grenzwerte für Schadstoffe in diesen Baustoffen fest und regelt die Einbauweisen, um die Verunreinigung von Boden und Grundwasser zu begrenzen. Die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung passt die bestehenden Vorschriften an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen im Vollzug an.
Sie erweitert den Regelungsbereich auf das Auf- oder Einbringen von Materialien unter oder außerhalb durchwurzelbarer Bodenschichten und berücksichtigt Aspekte des physikalischen Bodenschutzes, bodenkundliche Baubegleitung und die Gefahrenabwehr vor schädlichen Bodenveränderungen durch Bodenerosion. Insgesamt zielt die Mantelverordnung darauf ab, bundeseinheitliche Anforderungen für den Schutz von Boden und Grundwasser festzulegen und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen zu fördern.
Stand 08.12.2023