
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung Das bedeutet die BBodSchV für die Immobilienbranche
Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) wurde überarbeitet, um die Anforderungen an das Auf- oder Einbringen von Materialien präziser zu regeln. Momentan werden mineralische Abfälle, Erdaushub und Ähnliches mit einem Volumen von jährlich etwa 240 Millionen Tonnen in Deutschland hauptsächlich durch Recycling oder die Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen verwertet. Allerdings waren die dabei zu beachtenden Anforderungen bisher sehr allgemein formuliert.