Der Europäische Green Deal stellt die Strategie und konkrete Maßnahmen dar, mit der die EU diese ehrgeizige Zielsetzung bis 2050 erreichen möchte. Er ist ein ganzheitlicher Ansatz zur Förderung eines grünen Wandels, der auf eine gerechte und florierende Gesellschaft mit einer modernen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft abzielt. Dieser grüne Wandel erfordert einen umfassenden und sektorübergreifenden Ansatz, bei dem alle relevanten Politikbereiche zum übergeordneten Ziel, der Bekämpfung des Klimawandels, beitragen. In diesem Kontext umfasst das Maßnahmenpaket Initiativen, die eine Vielzahl miteinander verknüpfter Politikbereiche wie Klima, Umwelt, Energie, Verkehr, Industrie, Landwirtschaft und nachhaltiges Finanzwesen betreffen.
Der Europäische Green Deal wurde im Dezember 2019 von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen und fand kurz darauf auch die Aufmerksamkeit des Europäischen Rats. Der Übergang zur Klimaneutralität bietet beträchtliche Chancen, einschließlich des Potenzials für Wirtschaftswachstum, die Erschließung neuer Geschäftsmodelle und Märkte, die Schaffung neuer Arbeitsplätze und den Fortschritt in der Technologie.
Die treibenden Faktoren des EU Green Deal sind:
Das Maßnahmenpaket "Fit für 55", das darauf abzielt, die Klimaziele in verbindliches EU-Recht zu überführen. Dieses Paket umfasst eine Vielzahl von Vorschlägen, die bestehende Rechtsvorschriften im Bereich Klima, Energie und Verkehr aktualisieren und neue gesetzgeberische Initiativen einführen sollen. Ziel ist es, die EU-Rechtsvorschriften an die Klimaziele der EU anzupassen, wobei ein ausgewogener und koordinierter Rahmen für die Umsetzung der Klimaziele geschaffen werden soll. Dieser Rahmen zielt darauf ab, einen gerechten Übergang sicherzustellen, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu bewahren und zu stärken, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern zu gewährleisten und die führende Position der EU im globalen Kampf gegen den Klimawandel zu untermauern.
Das Europäische Klimagesetz. Dieses Gesetz verankert das politische Ziel der EU, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, in verbindlichen rechtlichen Vorschriften. Es legt auch fest, dass die Netto-Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 reduziert werden müssen. Dieses Ziel ist das Ergebnis einer eingehenden Folgenabschätzung der Kommission und hat rechtliche Verbindlichkeit. Die Verordnung enthält wichtige Maßnahmen zur Festlegung des Emissionsreduktionspfads bis 2050, zur Überwachung und Berichterstattung über Fortschritte bei der Zielerreichung und zur Sicherstellung eines kosteneffizienten und sozial gerechten ökologischen Wandels.
Die Strategie zur Anpassung an den Klimawandel, die darauf abzielt, eine klimaresiliente Gesellschaft zu schaffen, die bis 2050 vollständig an die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels angepasst ist. Maßnahmen dieser Strategie umfassen eine verbesserte Datenerfassung und den Austausch von Informationen über die Auswirkungen des Klimawandels, die Förderung naturbasierter Lösungen zur Stärkung der Klimaresilienz und den Schutz der Ökosysteme sowie die Integration der Anpassung an den Klimawandel in makroökonomische Maßnahmen.
Die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030. Diese Strategie zielt darauf ab, die biologische Vielfalt in Europa bis 2030 wiederherzustellen, was sowohl den Menschen als auch dem Klima und dem Planeten insgesamt zugutekommt. Hierbei sind Maßnahmen zur Ausweitung geschützter Land- und Meeresgebiete in Europa, zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme und zur Erhöhung der Mittel für derartige Maßnahmen von großer Bedeutung.
Stand 08.12.2023