Um die Umsetzung des Green Deals zu fördern, werden finanzielle Mittel in Richtung ökologisch nachhaltiger Aktivitäten gelenkt. Hierfür wurde die EU-Sustainable-Finance-Taxonomie entwickelt. In einem ersten Schritt wird die Taxonomiefähigkeit von Wirtschaftsaktivitäten definiert, um festzustellen, ob beispielsweise der Neubau oder die Renovierung eines Gebäudes als ökologisch nachhaltig betrachtet werden können. Diese Taxonomie soll Investoren, Unternehmen und Verbrauchern helfen, informierte Entscheidungen zu treffen und sicherstellen, dass finanzielle Ressourcen in Projekte fließen, die die Umweltziele der EU unterstützen.
Ein Gebäude gilt als taxonomiekonform, wenn es einen "signifikanten Beitrag" zu einem Umweltziel leistet. Dies bedeutet, dass im ersten Schritt eines der drei derzeit für den Bausektor definierten Schutzziele ausgewählt wird und die Gebäudekonzeption und der -betrieb darauf ausgerichtet wird. Dabei muss das Erreichen des gewählten Schutzzieles so interpretiert werden, dass es keine negativen Auswirkungen auf ein anderes Ziel hat. Hierzu wurden die Kriterien "Do No Significant Harm" (DNSH) festgelegt, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Darüber hinaus müssen auch soziale Mindeststandards erfüllt werden. Es existieren also unterschiedliche technische Kriterien für jedes Umweltziel.
Das Ziel ist, sicherzustellen, dass Investitionen in wirtschaftliche Aktivitäten nur dann als nachhaltig betrachtet werden, wenn sie diese Umweltziele erfüllen. Investoren, Unternehmen und Finanzinstitute sollen in der Lage sein, die Nachhaltigkeit von Projekten und Geschäftstätigkeiten zu bewerten und sicherzustellen, dass sie zu einer umweltfreundlicheren und nachhaltigeren Wirtschaft beitragen.
Stand 08.12.2023