Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die sich auf die Offenlegung von ESG-Themen mit einem Fokus auf Unternehmen konzentriert. Ihr Hauptziel besteht darin, die Transparenz und Qualität der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu verbessern. Ein wesentlicher Unterschied zu bestehenden Bewertungs- und Berichtssystemen wie GRI, DNK und ISSB liegt in der sogenannten doppelten Wesentlichkeit. Hierbei werden nun auch die Auswirkungen der unternehmerischen Aktivitäten auf die Umwelt (Inside-out-Perspektive) berücksichtigt.
Die CSRD wurde am 5. Januar 2023 wirksam und muss innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht der EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Sie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab dem Jahr 2024.
Die CSRD betrifft bestimmte Unternehmen, die in der EU tätig sind, und verpflichtet sie zur Offenlegung von ESG-spezifischen Informationen. Dies schließt Angaben zum Geschäftsmodell, zur Unternehmensstrategie unter Einbeziehung von Chancen und Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeitsziele, Unternehmensrichtlinien und Risikomanagement in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte ein.
Eine zentrale Anforderung der CSRD ist die jährliche Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse, die auf den European Sustainability Reporting Standards (ESRS)* basiert.
Die Wesentlichkeitsanalyse erfolgt in verschiedenen Schritten. Diese Analyse erfordert die Identifizierung von Nachhaltigkeitsthemen anhand von übergeordneten Themenfeldern und dazugehörigen Unterthemen in Anlehnung an die ESRS. Relevante Stakeholdergruppen (Gesellschafter, Kunden, Mitarbeitende) benennen Risiken und Chancen sowie positive und negative Auswirkungen in Bezug auf die Themenfelder. Die Bewertung der Nachhaltigkeitsthemen erfolgt mithilfe von Bewertungsfaktoren der CSRD.
Um festzulegen, ab welchem Punkt Nachhaltigkeitsthemen als wesentlich für ein Unternehmen gelten, wird in Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer eine Wesentlichkeitsschwelle festgelegt. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse ermöglichen es Unternehmen, Schwerpunkte zu setzen, strategische Entscheidungen zu treffen, Nachhaltigkeitsrisiken zu managen und Chancenpotenziale zu nutzen. Ab 2028 müssen diese Ergebnisse im Konzernlagebericht von Wirtschaftsprüfern geprüft werden, und zwar gleichwertig zu den finanziellen Kennzahlen.
Bei Nichteinhaltung der Anforderungen sind Sanktionen wie öffentliche Erklärungen und Bußgelder vorgesehen.
*European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Mit den ESRS wurden europäische Standards geschaffen, nach denen alle Unternehmen, die unter die CSRD fallen, verbindlich zur Nachhaltigkeit berichten müssen. Die ESRS legen Themen, Umfang und Formate für die Berichterstattung fest und dienen als Grundlage für einen Überblick über mögliche berichtspflichtige Themen.
Stand 08.12.2023