
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Das bedeutet das LkSG für die Immobilienbranche
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Es legt umfassende Sorgfaltspflichten für Unternehmen hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen und Umweltauswirkungen in ihren Lieferketten fest. Dieses Gesetz betrifft Unternehmen in Deutschland und erfordert, dass sie Maßnahmen zur Risikoanalyse, Prävention und Abhilfe ergreifen, ein internes Beschwerdeverfahren einrichten und Berichtspflichten erfüllen. Die Pflichten variieren je nach dem Grad des Einflusses, den das Unternehmen auf seine Lieferketten hat.