Das neue Klimaanpassungsgesetz schafft einen strategischen Rahmen für die künftige Anpassung an den Klimawandel auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Dieser Rahmen soll sicherstellen, dass alle Anstrengungen zur Klimaanpassung koordiniert und über alle Handlungsfelder hinweg vorangetrieben werden. Ziel ist es, dass auf allen föderalen Ebenen Konzepte für die Klimaanpassung entwickelt werden, um gezielt Maßnahmen zur Vorsorge gegen die Auswirkungen des Klimawandels in Deutschland (zum Beispiel mehr Extremwetter wie Hagel, Sturm und Starkregen sowie häufigere Hitzebelastungen) zu planen.
Das Klimaanpassungsgesetz umfasst drei Hauptkomponenten:
- Stärkung der Klimaanpassung vor Ort: Um eine wirksame Vorsorge sicherzustellen, sollen auf lokaler Ebene, insbesondere in Gemeinden, Anpassungskonzepte und Maßnahmenpläne auf der Grundlage von Risikoanalysen entwickelt werden. Die Bundesländer werden beauftragt, eigene Klimaanpassungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen sowie sicherzustellen, dass lokale Anpassungskonzepte erstellt werden.
- Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes: Die Bundesregierung wird gesetzlich verpflichtet, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen. Diese Strategie wird regelmäßig aktualisiert und fortgesetzt, um die bestehende Deutsche Anpassungsstrategie weiterzuentwickeln. Konkrete, messbare Ziele werden in einem separaten Strategieprozess entwickelt, unter Einbeziehung von Bürgern, Ländern und Verbänden.
- Berücksichtigungsgebot: Träger öffentlicher Aufgaben müssen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert in ihre Planungen und Entscheidungen einbeziehen. Sie sollen auch daran arbeiten, versiegelte Böden, deren Versiegelung nicht mehr erforderlich ist, wiederherzustellen und zu entsiegeln.
Das Gesetz soll dazu beitragen, die Bau- und Wohnungswirtschaft zu stärken, Arbeitsplätze zu erhalten und die Schaffung von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum zu fördern. Es legt die Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten fest und setzt klare Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe. Das Ziel ist die Gewährleistung von Menschenrechten, Umweltschutz und sozialer Verantwortung in globalen Lieferketten. Dies wird nicht nur den Menschen in den Lieferketten zugutekommen, sondern auch den Unternehmen und Verbrauchern.
Stand 08.12.2023