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Blackbox Bestandsbau. Was steckt in Gebäuden?

In der Baubranche sind Bestandsgebäude und Brownfields oft eine Herausforderung. Nicht nur wegen ihres Alters und ihrer Geschichte, sondern auch wegen der unsichtbaren Gefahr, die sie häufig bergen: Schadstoffe. Diese können nicht nur die Gesundheit der Bewohner:innen gefährden, sondern auch die Umwelt belasten. Doch wo genau findet man diese Schadstoffe und wie wird man sie los? Genau um diese Fragen zu klären, begleitet Iris Hildner vom Tiefbauteam der LIST Ingenieure Bauprojekte von Anfang an.

Im Gebäude.

In Gebäuden der 60er, 70er und 80er besonders verbreitet sind Asbest, künstliche Mineralfasern und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs). Aber auch Polychlorierte Biphenyle (PCB) und Altholz der Kategorie A IV findet man des Öfteren.  Asbest wurde beispielsweise in Produkten wie Brandschutztüren, Fensterbänken und Fensterkits verbaut. Hildner erklärt, dass es lange Zeit als eine „Wunderfaser“ galt, die sogar von den alten Römern genutzt wurde. Die gesundheitlichen Gefahren, die von Asbest ausgehen, entdeckte man bereits 1900, aber erst 1943 wurde Lungenkrebs als Folge von Asbestbelastungen als Berufskrankheit anerkannt. Seit 1970 wird die Asbestfaser offiziell als krebserzeugend bewertet, kurz darauf wurde die Nutzung verboten. Ein Mythos aber, der sich hartnäckig hält, ist, dass alle Eternitplatten Asbest enthalten. Das ist jedoch nicht der Fall. Durch die aufgedruckten Chargennummern kann ermittelt werden, ob die Platten belastet sind. Neben der Probeentnahme ist diese Identifizierung eine weitere von Hildners Aufgaben in der Schadstoffanalyse.

Auf dem Feld.

Brownfields – ehemalige Industrie­ oder Gewerbeflächen – können ebenfalls stark mit Schadstoffen belastet sein. Hier, beschreibt Hildner, können durch frühere Nutzungen wie Tankstellen oder Chemiefabriken Schadstoffe wie Ölrückstände, Schwermetalle und organische Verbindungen im Boden vorhanden sein. Gerade auf zuvor landwirtschaftlich genutzten Flächen finden sich oft organische Schadstoffe wie Sulfate oder Ähnliches. 

Die Identifizierung von Schadstoffen erfordert eine gründliche Analyse. Hier kann Hildner dann beispielweise durch Boden­ und Materialproben sowie historische Unterlagen nachvollziehen, wie das Gelände belastet sein kann. Insbesondere bei Brownfields, betont Hildner, ist es wichtig, die historische Nutzung des Geländes zu kennen, um potenzielle Schadstoffquellen zu lokalisieren.

Weg damit?

Die Beseitigung oder weitere Verwendung von Böden mit organischen oder anorganischen Schadstoffbelastungen erfolgt gemäß der geltenden Mantelverordnung und der gegebenenfalls daraus resultierenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Sie regeln, ob eine Sanierung kontaminierter Standorte durch die Aufbereitung vor Ort möglich ist oder die belasteten Materialien abgetragen und entsorgt werden müssen.

Mit dem wachsenden Bewusstsein für Umweltschutz und Gesundheit wird die sichere Identifizierung und Entsorgung von Schadstoffen in Bestandsgebäuden und Brownfields immer wichtiger. Fortschritte in der Technologie und die Entwicklung strengerer Vorschriften tragen dazu bei, diese Herausforderung anzugehen und eine sichere Umgebung für Nutzer:innen und die Umwelt zu gewährleisten.

Insgesamt ist die Handhabung von Schadstoffen in Bestandsgebäuden und Brownfields eine komplexe Aufgabe, die Fachkenntnisse und eine sorgfältige Planung erfordert. Durch eine gründliche Identifizierung, Analyse und ordnungsgemäße Entsorgung können jedoch Risiken minimiert und ein sicherer Umgang mit diesen potenziell gefährlichen Substanzen gewährleistet werden. Dann kann auch in derartigen Gebäuden und auf ehemals belasteten Flächen eine moderne, nachhaltige und gesunde Immobilie entstehen.

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Gemeinsam mit LIST Bauen im Bestand (Planungsmanagerin Kerstin Guntelmann rechts im Bild), hat Iris Hildner (links) in Neubrandenburg im DatzeCenter Proben für die Schadstoffbestimmung entnommen. In das DatzeCenter beziehungsweise die ehemaligen Verkaufs­ und Praxisräume soll eine Grundschule einziehen. LIST BiB übernimmt, unter Planung von Hildner, die mögliche Schadstoffentsorgung sowie weitere Untersuchungen am Bestand.

Deponieverordnung

Die Verordnung legt nicht nur die Standardanforderungen für Deponien fest, sondern enthält auch Vorschriften für ihre Errichtung, den Betrieb, die Stilllegung und die Nachsorge. Dazu gehören die qualitätsgesicherte Herstellung von Abdichtungssystemen und die Erfassung sowie Abgabe von Sickerwässern und Deponiegasen. Die Verordnung legt auch Anforderungen an das Personal, die finanzielle Sicherheit und die Organisation des Deponiebetriebs fest.

Seit 2005 dürfen in der Regel nur noch vorbehandelte Abfälle auf Deponien abgelagert werden. Dabei werden Wertstoffe aussortiert und organische Abfälle in mechanisch-biologischen Anlagen behandelt, um die Bildung von Deponiegas zu verhindern und den Restabfall energetisch zu nutzen oder zu recyclen. Dies trägt zum Klima­ und Ressourcenschutz bei.

Darüber hinaus fungieren Deponien als Schadstoffsenken für stark belastete Abfälle, die nicht anderweitig verwertet werden können. Die Deponieverordnung regelt auch die Errichtung, den Betrieb, die Stilllegung und die Nachsorge von Langzeitlagern, die ähnlichen Vorschriften wie Deponien unterliegen.

Ersatzbaustoffverordnung

Die Ersatzbaustoffverordnung regelt umfassend die Anforderungen an Probenahme, Analytik, Bewertung und Einstufung von mineralischen Materialien für zukünftige Projektentwicklungen. Bestehende Gutachten und Sanierungskonzepte, die auf veralteten Normen basieren, sind in der Regel nicht mehr ausreichend und sollten von qualifizierten Sachverständigen frühzeitig überprüft und aktualisiert werden. Dies kann zu höheren Kosten und mehr Zeitbedarf führen. 

Die Ersatzbaustoffverordnung wurde eingeführt, um vorrangig die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft zu unterstützen und die Akzeptanz von Ersatzbaustoffen zu fördern. Dies soll dazu beitragen, das Recycling von Bau­ und Abbruchabfällen zu intensivieren, insbesondere für den Einsatz in technischen Bauwerken. Durch diese Maßnahmen wird es möglich, Abbruchmaterialien für höherwertige Zwecke weiter zu nutzen als nur zur Verfüllung von Abgrabungen oder Tagebaugruben.